Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen

Rechtssuchende können beim Amtsgericht Karlsruhe einen Beratungshilfeschein beantragen und mit diesem einen Rechtsanwalt beauftragen.

 

Wer führt die Beratungshilfe durch?

Die Beratungshilfe beim Amtsgericht Karlsruhe-Stadt wird von den in Karlsruhe und Umgebung ansässigen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Karlsruhe durchgeführt.

Wann findet die Beratung statt?

Die Rechtsberatung findet jeden Mittwoch zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr im Anwaltszimmer des Amtsgerichts Karlsruhe, Lammstr. 1-5, Zimmer 202 statt.

Was kostet die Beratungshilfe?

Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt ist berechtigt, von jedem Ratsuchenden eine Gebühr von € 15,00 zu erheben. Diese Gebühr kann nach den Verhältnissen des Rechtssuchenden auch erlassen werden.

Wer erhält Beratungshilfe?

Beratungshilfe erhält, wer die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Darüber hinaus darf die Inanspruchnahme der Beratungsstelle nicht mutwillig sein.

Die Berechtigung ist in geeigneter Form, z. B. durch Vorlage von Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen etc. glaubhaft zu machen.

Kein Anspruch besteht, wenn das Einkommen die Grenzen im Rahmen von Prozesskostenhilfe übersteigen, nach dene keine Raten auf die Prozesskostenhilfe zu zahlen wären. Ebenso darf das eigene Vermögen die Grenzen des sogenannten Schonvermögens nach § 90 SGB XII nicht übersteigen.

Erhalten alle Personen Beratungshilfe?

Die Beratung erstreckt sich nur auf Rechtssuchende, die im Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe ansässig sind. Außerhalb wohnende Rechtssuchende können sich an das für sie zuständige Amtsgericht wenden, um sich dort einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen, mit dem ein Anwalt nach freier Wahl beauftragt werden kann.

In welchem Umfang wird beraten?

Die Tätigkeit der Rechtsberatungsstelle beschränkt sich auf die Erteilung mündlicher Auskünfte und auch die mündliche Beratung.

Stellt sich im Rahmen dieser Beratung heraus, dass eine weitere Tätigkeit erforderlich ist, die über einen mündlichen Rat oder eine Auskunft hinaus gehen muss, werden vom beratenden Rechtsanwalt die weiteren Möglichkeiten nach dem Beratungshilfegesetz erläutert.

Die Rechtsberatungsstelle hat nicht die Aufgabe in einem bestehenden  Mandatsverhältnis die Tätigkeit eines anderen Rechtsanwaltes zu überwachen oder zu überprüfen, sollte der Rechtssuchende bereits durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten sein.

Wie lange dauert die Beratung?

Das einzelne Beratungsgespräch soll den Zeitraum von 10 Minuten nach Möglichkeit nicht übersteigen.

Welche Unterlagen sind dem beratenden Rechtsanwalt vorzulegen?

Infolge der begrenzten Zeit soll dem beratenden Rechtsanwalt nur der wesentliche Teil der Korrespondenz, Bescheide, Urteile, Verträge, Testamente u. ä., auf die sich die Rechtsfragen beziehen, zeitlich geordnet vorgelegt werden. Die rechtlichen Fragen sollen kurz und präzise dargestellt werden. Das Aufarbeiten sehr komplexer Vorgänge ist im Rahmen der Beratung bei der Rechtsberatungsstelle nicht möglich.